Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA – Gewerbe auch bei negativer Bonität versichern

Aktualisiert: · Betriebshaftpflicht & Gewerbeversicherung in Deutschland

Eine Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA zu finden, kann für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen besonders wichtig sein. Ein negativer SCHUFA-Eintrag, offene Forderungen oder eine schwächere Bonität bedeuten nicht automatisch, dass ein Betrieb nicht mehr versichert werden kann. Allerdings können Versicherer bei einem Neuantrag eigene Annahme- und Zahlungsbedingungen festlegen.

Gerade bei einer Betriebshaftpflicht sollte nicht allein die Bonitätsfrage im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zum tatsächlichen Betriebsrisiko passt. Ein Handwerksbetrieb hat beispielsweise andere Haftungsrisiken als ein Hausmeisterservice, ein Onlinehändler, ein Gastronomiebetrieb oder ein Büro.

Dieser Ratgeber erklärt ausführlich, welche Möglichkeiten bei einer negativen SCHUFA bestehen, welche Rolle eine Bonitätsprüfung spielen kann, wann Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise interessant sein können und worauf beim Vergleich einer Betriebshaftpflichtversicherung besonders zu achten ist.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA vergleichen

Vergleichen Sie Betriebshaftpflichtversicherungen für Ihr Gewerbe. Tarif, Beitrag und Annahme hängen unter anderem von der Tätigkeit, dem gewünschten Versicherungsschutz und den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.

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Hinweis: Eine Annahme trotz negativer SCHUFA kann nicht garantiert werden. Maßgeblich sind die Voraussetzungen, Annahmerichtlinien und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Kurzantwort:

Eine Betriebshaftpflicht trotz negativer SCHUFA kann grundsätzlich möglich sein. Ein SCHUFA-Eintrag führt nicht automatisch dazu, dass kein Versicherungsschutz angeboten wird. Versicherer können jedoch eigene Bonitäts-, Annahme- und Zahlungsprüfungen durchführen. Deshalb lohnt es sich, Tarife und Zahlungsweisen individuell zu vergleichen.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für viele Unternehmen zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen. Sie schützt einen Betrieb vor den finanziellen Folgen bestimmter Haftpflichtansprüche Dritter.

Verursacht ein Unternehmer oder ein Mitarbeiter während der betrieblichen Tätigkeit einen versicherten Personen- oder Sachschaden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Je nach Vertrag können außerdem daraus resultierende Vermögensschäden versichert sein.

Ein klassisches Beispiel: Ein Mitarbeiter beschädigt bei Arbeiten beim Kunden versehentlich dessen Eigentum. Oder ein Kunde verletzt sich aufgrund eines betrieblich verursachten Risikos. Ohne passenden Versicherungsschutz müsste das Unternehmen berechtigte Schadenersatzforderungen grundsätzlich aus eigenen Mitteln tragen.

Wichtig: Welche Schäden tatsächlich versichert sind, ergibt sich immer aus dem konkreten Versicherungsvertrag. Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Tätigkeitsbeschreibung und Ausschlüsse sollten deshalb vor dem Abschluss genau geprüft werden.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA – ist das möglich?

Ja, eine Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA kann möglich sein. Eine negative SCHUFA ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Ablehnung.

Anders als beispielsweise bei einem Kredit geht es bei einer Betriebshaftpflicht zunächst um die Absicherung betrieblicher Haftungsrisiken. Trotzdem kann für den Versicherer relevant sein, ob der vereinbarte Beitrag voraussichtlich zuverlässig gezahlt werden kann.

Wie ein Versicherer mit einer negativen Bonität umgeht, hängt von seinen Annahmerichtlinien und vom konkreten Antrag ab. Deshalb sollte nicht von einer einzelnen Ablehnung darauf geschlossen werden, dass überhaupt keine Betriebshaftpflicht mehr möglich ist.

Welche Rolle spielt die Bonitätsprüfung?

Bei einem Versicherungsantrag können unterschiedliche Informationen eine Rolle spielen. Neben dem eigentlichen Betriebsrisiko können Versicherer im Rahmen ihrer zulässigen Prüfungen auch die Zahlungsfähigkeit beziehungsweise Bonität berücksichtigen.

Bei der Betriebshaftpflicht ist für die Risikokalkulation insbesondere wichtig, welche Tätigkeit ausgeübt wird, wie groß das Unternehmen ist, welche Umsätze erzielt werden, ob Mitarbeiter beschäftigt werden und welche Risiken aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen.

Eine Bonitätsprüfung und die versicherungstechnische Risikoprüfung sind deshalb nicht dasselbe. Eine schlechte Bonität sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob ein Handwerksbetrieb ein höheres oder niedrigeres Haftpflichtrisiko hat.

Betriebshaftpflicht ohne SCHUFA – was bedeutet das?

Der Suchbegriff „Betriebshaftpflicht ohne SCHUFA“ wird häufig verwendet, ist aber keine gesetzlich definierte Tarifbezeichnung.

Wer nach einer solchen Versicherung sucht, möchte meistens wissen, ob ein Abschluss trotz negativer Bonität möglich ist oder ob ein Anbieter auf eine bestimmte Bonitätsabfrage verzichtet.

Deshalb sollte „ohne SCHUFA“ nicht automatisch als Garantie verstanden werden, dass überhaupt keine Bonitätsprüfung erfolgt. Entscheidend sind immer die Annahmeregeln des konkreten Versicherers.

Gibt es eine Betriebshaftpflicht ohne Bonitätsprüfung?

Pauschal lässt sich nicht sagen, dass Betriebshaftpflichtversicherungen grundsätzlich ohne Bonitätsprüfung abgeschlossen werden können.

Prüfverfahren können sich zwischen Versicherern und Tarifen unterscheiden. Wer ausdrücklich eine Betriebshaftpflicht ohne Bonitätsprüfung sucht, sollte deshalb darauf achten, was der jeweilige Anbieter tatsächlich zusichert.

Vorsicht ist bei Werbeaussagen wie „garantierte Annahme“ oder „jeder wird versichert“ angebracht. Ohne entsprechende verbindliche Tarifbedingungen sollte daraus keine Annahmegarantie abgeleitet werden.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA mit Vorkasse

Eine mögliche Alternative kann eine Zahlungsweise sein, bei der ein größerer Teil des Beitrags im Voraus gezahlt wird. Ob dies die Annahme beeinflusst, entscheidet jedoch der jeweilige Versicherer.

Eine jährliche Zahlung kann außerdem unabhängig von der SCHUFA interessant sein, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand geringer oder der Gesamtbeitrag günstiger ist. Das muss anhand des konkreten Tarifs geprüft werden.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA ohne Vorkasse

Viele Selbstständige suchen gezielt nach einer Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA ohne Vorkasse, weil sie den gesamten Jahresbeitrag nicht auf einmal zahlen möchten.

„Ohne Vorkasse“ sollte dabei nicht mit „ohne Beitragszahlung“ verwechselt werden. Beiträge müssen entsprechend der vertraglich vereinbarten Fälligkeit gezahlt werden.

Interessant sind deshalb Tarife mit unterjähriger Zahlungsweise. Ob monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung angeboten wird, ist tarifabhängig.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA monatlich zahlen

Gerade für kleine Unternehmen und Existenzgründer kann eine monatliche Zahlungsweise die Liquiditätsplanung erleichtern.

Ein gesetzlicher Anspruch auf monatliche Beitragszahlung besteht jedoch nicht. Der Versicherer beziehungsweise Tarif bestimmt, welche Zahlungsintervalle angeboten werden.

Deshalb lohnt sich beim Vergleich nicht nur der Blick auf den Jahresbeitrag. Auch folgende Punkte sollten geprüft werden:

  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung
  • Gesamtbeitrag pro Versicherungsjahr
  • mögliche Zuschläge für unterjährige Zahlung
  • Fälligkeit des ersten Beitrags
  • vereinbarte Selbstbeteiligung

Betriebshaftpflicht trotz Schulden, Inkasso oder negativer Bonität

Auch bestehende Schulden bedeuten nicht automatisch, dass ein Unternehmer keine Betriebshaftpflicht erhalten kann. Entscheidend ist die individuelle Prüfung des Versicherers.

Dabei sollte zwischen privaten finanziellen Schwierigkeiten und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens unterschieden werden. Je nach Rechtsform und Antrag können unterschiedliche Informationen relevant sein.

Eine Garantie auf Annahme gibt es bei einer freiwilligen Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht allein aufgrund des Versicherungsbedarfs.

Betriebshaftpflicht für Existenzgründer trotz SCHUFA

Gerade Existenzgründer befinden sich häufig in einer besonderen Situation. Das Unternehmen besitzt noch keine lange Geschäftshistorie, gleichzeitig werden für den Start mehrere Versicherungen, Verträge und Investitionen benötigt.

Eine frühere private Zahlungsstörung muss dabei nicht zwingend etwas über die Qualität oder Zukunft des neuen Unternehmens aussagen.

Beim Antrag sollten Gründer ihre Tätigkeit möglichst exakt angeben. Eine unzureichende oder falsche Tätigkeitsbeschreibung kann problematischer sein als die eigentliche SCHUFA-Frage, weil der Versicherungsschutz zum tatsächlichen Betriebsrisiko passen muss.

Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Typischerweise steht die Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten im Mittelpunkt. Je nach Tarif können insbesondere Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden abgesichert sein.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen werden berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Personenschäden – besonders hohes finanzielles Risiko

Personenschäden können für Unternehmen besonders teuer werden. Wird ein Mensch durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt, können unter anderem Behandlungskosten, Verdienstausfall oder weitere Schadenersatzansprüche eine Rolle spielen.

Gerade deshalb sollte die Versicherungssumme nicht allein nach einem möglichst niedrigen Beitrag ausgewählt werden.

Sachschäden im betrieblichen Alltag

Ein Sachschaden liegt vereinfacht gesagt vor, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird.

Beispiele können sein:

  • Ein Handwerker beschädigt beim Kunden einen Boden.
  • Bei Montagearbeiten wird fremdes Inventar beschädigt.
  • Ein Mitarbeiter stößt ein hochwertiges Gerät des Auftraggebers um.
  • Durch eine betriebliche Tätigkeit entsteht ein Schaden an einem Gebäude.

Ob und in welchem Umfang solche Fälle versichert sind, hängt von der Tätigkeitsbeschreibung und den Versicherungsbedingungen ab.

Was ist mit Vermögensschäden?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich. Eine klassische Betriebshaftpflicht kann Vermögensschäden abdecken, die als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.

Für sogenannte echte oder reine Vermögensschäden kann dagegen – abhängig von der beruflichen Tätigkeit – eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht beziehungsweise Berufshaftpflicht erforderlich sein.

Besonders beratende, verwaltende, prüfende oder andere Tätigkeiten, bei denen ein Fehler unmittelbar einen finanziellen Schaden beim Kunden verursachen kann, sollten diesen Unterschied beachten.

Sind Mitarbeiter in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

Die Betriebshaftpflicht soll grundsätzlich auch betriebliche Haftungsrisiken abdecken, die durch Mitarbeiter im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit entstehen können.

Entscheidend sind jedoch der Versicherungsumfang und die Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Veränderungen im Betrieb – beispielsweise zusätzliche Tätigkeiten oder eine deutliche Veränderung der Mitarbeiterzahl – sollten dem Versicherer entsprechend den vertraglichen Pflichten mitgeteilt werden.

Ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Betriebshaftpflicht ist nicht pauschal für jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Für bestimmte Berufe und erlaubnispflichtige Tätigkeiten können jedoch besondere Anforderungen an eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht bestehen.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nicht nur, ob irgendeine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Entscheidend ist, ob genau der gesetzlich beziehungsweise berufsrechtlich vorgeschriebene Versicherungsschutz erfüllt wird.

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig miteinander vermischt. Welche Versicherung benötigt wird, hängt stark von der Tätigkeit ab.

Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich typischerweise auf Personen- und Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit sowie daraus resultierende Vermögensschäden.

Eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht kann dagegen insbesondere für Berufe erforderlich sein, bei denen Beratungs-, Planungs-, Verwaltungs- oder andere berufliche Fehler unmittelbar einen finanziellen Schaden verursachen können.

Je nach Unternehmen können deshalb mehrere Haftpflichtbausteine erforderlich sein.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA?

Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Der Beitrag einer Betriebshaftpflicht hängt wesentlich vom versicherten Risiko ab.

Je nach Versicherer können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:

  • Art des Gewerbes und konkrete Tätigkeiten
  • Unternehmensgröße
  • Jahresumsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • gewählte Versicherungssummen
  • Selbstbeteiligung
  • Zusatzbausteine
  • Schadenverlauf
  • Vertragslaufzeit und Zahlungsweise

Deshalb ist ein pauschaler Preis für eine „Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA“ wenig aussagekräftig. Ein Vergleich sollte immer auf Basis der tatsächlichen betrieblichen Tätigkeit erfolgen.

Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?

Die pünktliche Beitragszahlung ist bei einer Betriebshaftpflicht besonders wichtig. Bei der ersten beziehungsweise einmaligen Prämie können bei Nichtzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Rechtsfolgen des § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eintreten.

Bei nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämien regelt § 38 VVG unter anderem eine qualifizierte Zahlungsfrist. Nach deren Ablauf können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und eine Kündigung des Vertrages möglich sein.

Unternehmer sollten Beitragsprobleme deshalb nicht ignorieren, sondern möglichst frühzeitig mit dem Versicherer klären.

Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA richtig vergleichen

Bei negativer Bonität sollte der Vergleich nicht ausschließlich nach der Frage „Wer nimmt mich?“ erfolgen.

Mindestens ebenso wichtig ist, ob der Tarif das tatsächliche Betriebsrisiko abdeckt. Ein günstiger Vertrag hilft wenig, wenn eine wesentliche Tätigkeit nicht eingeschlossen ist.

Beim Vergleich sollten Sie insbesondere prüfen:

  • Ist die konkrete Tätigkeit vollständig angegeben und versichert?
  • Wie hoch sind die Versicherungssummen?
  • Welche Selbstbeteiligung gilt?
  • Welche Schäden sind ausgeschlossen?
  • Sind Mitarbeiter berücksichtigt?
  • Besteht Versicherungsschutz bei Arbeiten auf fremden Grundstücken?
  • Sind relevante Zusatzrisiken eingeschlossen?
  • Welche Zahlungsweise wird angeboten?
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Welche Vertragslaufzeit gilt?

Checkliste: Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA beantragen

✔ Tätigkeit des Unternehmens exakt beschreiben

✔ alle relevanten Betriebsbereiche angeben

✔ Mitarbeiterzahl korrekt angeben

✔ realistischen Jahresumsatz angeben

✔ ausreichende Versicherungssumme wählen

✔ Selbstbeteiligung vergleichen

✔ Zahlungsintervalle prüfen

✔ Jahresgesamtbeitrag vergleichen

✔ Ausschlüsse und Zusatzbausteine prüfen

✔ Versicherungsbeginn schriftlich bestätigen lassen

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA

1. Kann ich eine Betriebshaftpflicht trotz negativer SCHUFA abschließen?

Das kann möglich sein. Eine negative SCHUFA bedeutet nicht automatisch, dass jeder Versicherer einen Antrag ablehnt. Entscheidend sind die Annahmerichtlinien und die individuelle Prüfung.

2. Gibt es eine Betriebshaftpflicht ohne SCHUFA?

„Ohne SCHUFA“ ist keine gesetzlich definierte Tarifart. Ob und welche Bonitätsprüfung ein Versicherer durchführt, hängt vom jeweiligen Anbieter und Verfahren ab.

3. Gibt es eine Betriebshaftpflicht ohne Bonitätsprüfung?

Prüfverfahren unterscheiden sich. Eine pauschale Aussage, dass ein bestimmter Tarif dauerhaft ohne jede Bonitätsprüfung angeboten wird, sollte nur aufgrund aktueller Angaben des jeweiligen Versicherers getroffen werden.

4. Führt eine negative SCHUFA automatisch zur Ablehnung?

Nein. Die Entscheidung hängt vom Versicherer, Antrag und den jeweiligen Annahmekriterien ab.

5. Kann ich die Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA monatlich zahlen?

Das hängt vom Tarif ab. Ein gesetzlicher Anspruch auf monatliche Zahlung besteht nicht. Neben monatlicher können je nach Anbieter auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweisen angeboten werden.

6. Ist eine jährliche Zahlung bei negativer SCHUFA möglich?

Je nach Tarif kann eine jährliche Zahlungsweise angeboten werden. Ob diese Einfluss auf die Annahmeentscheidung hat, entscheidet der jeweilige Versicherer.

7. Kann ich eine Betriebshaftpflicht ohne Vorkasse abschließen?

Je nach Tarif können unterjährige Zahlungsweisen angeboten werden. „Ohne Vorkasse“ bedeutet jedoch nicht, dass keine Beiträge gezahlt werden müssen.

8. Ist eine Betriebshaftpflicht für jedes Gewerbe Pflicht?

Nein. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen besteht nicht. Für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten können jedoch besondere Pflichtversicherungen vorgeschrieben sein.

9. Was versichert die Betriebshaftpflicht?

Typischerweise geht es um Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, für die das Unternehmen im Rahmen der versicherten Tätigkeit haftet. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

10. Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Betriebliche Haftungsrisiken von Mitarbeitern können im Rahmen der versicherten Tätigkeit vom Vertrag umfasst sein. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif.

11. Sind reine Vermögensschäden versichert?

Nicht automatisch. Für bestimmte berufliche Tätigkeiten kann eine Vermögensschaden- oder Berufshaftpflicht erforderlich sein.

12. Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich typischerweise auf Personen- und Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit. Eine Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht ist besonders für bestimmte beratende oder planende Tätigkeiten relevant.

13. Können Existenzgründer mit negativer SCHUFA versichert werden?

Das kann möglich sein. Wichtig ist insbesondere, dass Tätigkeit und Betriebsrisiko vollständig und korrekt angegeben werden.

14. Ist eine Betriebshaftpflicht trotz Inkasso möglich?

Ein laufendes Inkassoverfahren bedeutet nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz möglich ist. Die Annahmeentscheidung trifft jedoch der jeweilige Versicherer.

15. Was kostet eine Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA?

Der Beitrag hängt vor allem vom konkreten Betriebsrisiko, der Tätigkeit, Unternehmensgröße, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und weiteren Tarifmerkmalen ab. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Preis.

16. Ist die Betriebshaftpflicht bei negativer SCHUFA automatisch teurer?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Versicherungsbeitrag wird anhand verschiedener tariflicher Risikofaktoren berechnet. Eine allgemeine SCHUFA-Pauschale kann daraus nicht abgeleitet werden.

17. Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht zahle?

Bei nicht rechtzeitig gezahlter Erstprämie können unter den Voraussetzungen des § 37 VVG unter anderem Auswirkungen auf den Vertrag und die Leistungspflicht des Versicherers entstehen.

18. Was passiert bei einer nicht gezahlten Folgeprämie?

§ 38 VVG sieht hierfür ein gesetzliches Verfahren mit Zahlungsfrist und möglichen Rechtsfolgen vor. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können Leistungsschutz und Vertragsbestand betroffen sein.

19. Worauf sollte ich beim Vergleich besonders achten?

Neben dem Beitrag sind vor allem die korrekte Tätigkeitsbeschreibung, Versicherungssummen, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse, Zusatzbausteine und Zahlungsbedingungen wichtig.

20. Kann ich nach einer Ablehnung einen anderen Versicherer anfragen?

Grundsätzlich kann ein anderer Versicherer geprüft werden. Eine vorherige Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass jeder weitere Anbieter ebenfalls ablehnt.

Fazit: Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA kann möglich sein

Eine Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA ist kein Widerspruch. Eine negative Bonität bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen keinen Haftpflichtschutz mehr erhalten kann. Die Annahme hängt jedoch vom jeweiligen Versicherer, dem Betriebsrisiko und der individuellen Prüfung ab.

Für Unternehmer sollte deshalb nicht allein die Frage im Mittelpunkt stehen, ob eine Versicherung trotz SCHUFA angeboten wird. Mindestens ebenso wichtig ist ein Versicherungsschutz, der tatsächlich zum Betrieb passt.

Achten Sie auf eine vollständige Tätigkeitsbeschreibung, ausreichende Versicherungssummen, relevante Zusatzbausteine, mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und die angebotene Zahlungsweise.

Wer mehrere Tarife vergleicht, kann prüfen, welche Betriebshaftpflichtversicherung trotz negativer Bonität zu den eigenen betrieblichen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten passt.

Redaktioneller Hinweis: Die Bezeichnungen „Betriebshaftpflicht ohne SCHUFA“ und „Betriebshaftpflicht trotz SCHUFA“ sind Such- beziehungsweise Umgangsbegriffe und keine gesetzlich definierten Versicherungstarife. Ob ein Antrag angenommen wird und welche Bonitäts- oder Zahlungsprüfung erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherer und Tarif. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.