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Im Regelfall läuft der Vertrag Ihrer Kfz-Versicherung über ein Jahr und endet oft am 31.12. und muss spätestens zum 30.11. des Jahres gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen aber das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung zu. Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung auf diese Weise auflösen können, erklären wir Ihnen nachfolgend.
KFZ Versicherung außerordentlich kündigen! Hier online vergleichen!
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Jeder Vertrag in Deutschland ist kündbar. Besitzt der Vertrag eine feste Laufzeit, wie der der Kfz-Versicherung, unterliegt die Kündigung einer bestimmten Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Sie können die Autoversicherung also nicht einfach irgendwann auflösen, sondern müssen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, zum Ende der Laufzeit kündigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Neben der regelmäßigen Kündigung gibt es aber die außerordentliche Kündigung, die häufig als Sonderkündigungsrecht bezeichnet wird. Auch diese ist an Fristen gebunden, weicht aber von dem festen Laufzeitende des Vertrags ab. Sie dürfen dennoch nicht einfach von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Sie dient einzig dazu, Sie aus Ihrem Vertrag herauszulotsen, wenn gewisse Gründe vorliegen.
Aus vier möglichen Gründen können Sie auf eine außerordentliche Kündigung zurückgreifen und Ihre Kfz-Versicherung abweichend vom üblichen Vertragsende kündigen:
• Beitragserhöhung
• Schadensfall
• Fahrzeugwechsel
• Abmeldung/Stilllegung
Dieser Grund kann Ihnen sogar noch den Wechsel zu einer anderen Autoversicherung ermöglichen, wenn Sie die Frist zur regelmäßigen Kündigung verpasst haben. Erhalten Sie von Ihrer Versicherung ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass die Beiträge zu Ihren Ungunsten angepasst werden, dürfen Sie die Autoversicherung mit Frist von einem Monat kündigen. Der Fristbeginn ist der Tag, an dem Sie von der Beitragserhöhung erfuhren. Sie haben also einen Monat Zeit, sich nach einer neuen Kfz-Versicherung umzusehen und Ihre außerordentliche Kündigung aufzusetzen. Bedenken Sie, dass auch hier wieder der Zugang der Kündigung bei der Versicherung gilt. Da Beitragserhöhungen meist auf dem normalen Postweg versandt werden, sollten Sie das Datum, an dem Sie das Schreiben erhielten, mit in die Kündigung aufnehmen.
Meldeten Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden, können Sie nach der Regulierung ebenfalls von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Sobald Sie die Mitteilung über die Regulierung erhalten, beginnt die einmonatige Kündigungsfrist.
Wechseln Sie das Fahrzeug, können Sie die Kfz-Versicherung natürlich auch außerordentlich kündigen. Das liegt daran, dass die Autoversicherung an ein Fahrzeug gebunden ist. Kaufen Sie nun einen neuen Wagen, tritt das Sonderkündigungsrecht automatisch in Kraft. Natürlich können Sie jetzt auch einen Vertrag bei Ihrem bisherigen Versicherer abschließen, da die Beiträge aufgrund des neuen Fahrzeugs neu berechnet werden.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug stilllegen, meldet das Straßenverkehrsamt Ihrer Versicherung, dass Ihr Wagen abgemeldet wurde. Somit kündigt sich die Kfz-Versicherung praktisch von alleine. Sollten Sie das Auto jedoch nur abmelden, etwa über die Wintermonate, können Sie nicht einfach kündigen. Nun ruht die Versicherung, bei der Neuanmeldung wird sie jedoch wieder aufgegriffen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Anders verhält es sich, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. Im Grunde genommen übernimmt der neue Besitzer Ihre bisherige Kfz-Versicherung. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht gewünscht, sodass Sie außerordentlich unter Vorlage der Ummeldebescheinigung kündigen sollten. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, damit ein vom neuen Fahrzeugbesitzer verschuldeter Unfall nicht Ihnen zur Last gelegt werden kann. Allerdings wird Ihre Versicherung von dem Besitzerwechsel automatisch informiert, wenn der neue Halter den Wagen auf sich zulässt und eine Versicherungsbescheinigung vorlegt.
Obwohl Ihnen die außerordentliche Kündigung die Möglichkeit bietet, außerhalb der vertraglichen Kündigungszeiten die Kfz-Versicherung zu wechseln, sollten Sie nicht auf einen Vergleich der Tarife verzichten. Überlegen Sie genau, ob Sie bei einem anderen Anbieter nicht bessere Konditionen erhalten können oder ob sich gar der Wechsel in die Teil- oder Vollkaskoversicherung lohnt. Mitunter können Sie durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung erhebliche Beträge sparen.
Nur, wie können Sie eine Kfz-Versicherung möglichst einfach und rasch vergleichen? Die Einholung mehrerer Angebote dauert zu lange, um die Frist zur außerordentlichen Kündigung zu wahren. Wir möchten Sie auf unserer Seite unterstützen. Hierzu bieten wir Ihnen nicht nur Informationen, sondern ebenfalls einen Kfz-Tarifrechner, der Sie spielend leicht zu Ihrer neuen Kfz-Versicherung führt. Probieren Sie ihn doch einmal aus und schauen Sie, welche Kosten Sie jährlich durch einen Wechsel einsparen könnten.
Die Kfz-Versicherung zu vergleichen lohnt sich, denn die Prämienunterschiede zwischen den Anbietern betragen mehrere Hundert Euro. Online Kfz-Versicherung vergleichen?
WEB TIPP: Handyvertrag ohne Schufa
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Ob Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Insassenunfallversicherung, Kfz Rechtsschutz oder Kfz Pannenschutz - durch die Kombination der für Sie passenden Einzelelemente entsteht ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Kfz Versicherungspaket.
Sie können trotz negativer Schufa dennoch große Unterschiede bei den Versicherern ausfindig machen. Auch in monatlichen Raten bezahlen ist möglich, wie beim Handyvertrag.
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