Die Kündigung der Kfz-Versicherung - so gelingt’s

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, müssen Sie bestimmte Faktoren beachten. Der Wichtigste ist natürlich die korrekte Frist, die sich aus Ihrem Vertrag ergibt. Doch sollten Sie bereits eine neue Autoversicherung abgeschlossen haben, um problemlos von einem in das nächste Versicherungsverhältnis wechseln zu können. Worauf es bei der Kündigung der Kfz-Versicherung ankommt, erklären wir Ihnen nachfolgend.

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Die Frist zur Kündigung

Am besten nehmen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag zur Hand. Viele Autoversicherungen laufen zum Ende eines Jahres aus und verlängern sich ohne Kündigung automatisch. Trifft dies auf Ihre Kfz-Versicherung zu, müssen Sie den Stichtag zum 30. November beachten.

  • Der Stichtag zum 30. November: Die Frist zur Kündigung der Autoversicherung beträgt im Regelfall einen Monat. Sie endet somit am 31.12. des Jahres und kann von Ihnen bis Ende November aufgelöst werden. Allerdings dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass es reicht, wenn Sie den Brief Ende November versenden. Es gilt das Datum des Kündigungseingangs - Ihre Kündigung muss der Kfz-Versicherung also am 30. November vorliegen.
  • Anderweitige Laufzeiten: Etliche Kfz-Versicherungen brechen die »allgemeine Regel« und berechnen abweichende Zeiträume. So kann es sein, dass Ihr Vertrag erst im März oder zu einem anderen Zeitpunkt ausläuft. Schauen Sie sich vor der Kündigung daher Ihren Vertrag an oder bringen Sie über die Hotline oder das Kundencenter das Ablaufdatum in Erfahrung. Die einmonatige Kündigungsfrist gilt, im Regelfall, auch nun. Sollte der Vertrag also zum Ende März auslaufen, muss Ihre Kündigung spätestens Ende Februar bei der Versicherung eingegangen sein.

Welche Form muss die Kündigung haben?

Möchten Sie Ihr Kfz-Versicherung kündigen, brauchen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. Die Ausnahme stellt die außerordentliche Kündigung dar, auf die wir in einem gesonderten Artikel eingehen. Grundsätzlich unterliegen Kündigungen der Schriftform. Sie setzen also ein Schreiben auf, in welches Sie folgende Punkte integrieren:

• Datum
• Versicherungsnummer/Vertragsnummer
• Kennzeichen des Fahrzeugs
• Kündigungsdatum
• Unterschrift

Es genügt völlig, wenn Sie »hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum ... Datum« schreiben. Bitten Sie zudem um eine Kündigungsbestätigung.

Die Versicherungs- oder Vertragsnummer dient dazu, Ihre Kündigung dem korrekten Vertrag zuzuordnen. In der Praxis hat es sich bewährt, zusätzlich noch das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs mit in die Kündigung zu schreiben. Gerade, wenn Sie mehrere Autos bei einer Versicherung versichert haben, hilft das Kennzeichen bei der Zuordnung der Kündigung. Selbstverständlich ist es notwendig, das Datum, zu dem Sie den Vertrag aufgelöst wissen möchten, in das Schreiben einzufügen. Zudem müssen Sie Ihre Kündigung unterschreiben.

Der Versand der Kündigung

Haben Sie noch ausreichend Zeit bis zum Fristablauf, können Sie die Kündigung ganz normal auf dem Postweg versenden. Es empfiehlt sich jedoch, zumindest ein Einwurf-Einschreiben zu wählen, damit der Empfang der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung im Notfall belegt werden kann. Für Sie ist es letztendlich unerheblich, ob die Kündigung pünktlich einem Sachbearbeiter vorliegt - Sie brauchen nur zu beweisen, dass das Schreiben spätestens am 30.11. bei der Versicherung eintraf.

Sollte die Zeit knapp werden, verschicken Sie das Kündigungsschreiben vorab per Fax oder per E-Mail. Notieren Sie hierzu auf dem Schreiben die zusätzliche Versandart, beispielsweise mit dem Zusatz »Vorab per Fax«. Können Sie nicht auf ein Faxgerät zurückgreifen, drucken Sie die Kündigung aus, unterschreiben Sie sie und scannen Sie sie ein. Nun können Sie Ihre Kündigung der Kfz-Versicherung im Anhang per E-Mail zukommen lassen.

Zuerst eine neue Kfz-Versicherung abschließen

Gehen Sie bei der Kündigung der Kfz-Versicherung stets mit Bedacht vor. Auch wenn Sie keinen Schufa-Eintrag haben, ist es ratsam, erst eine neue Autoversicherung abzuschließen und erst nach Erhalt der Versicherungsbestätigung die alte Kfz-Versicherung zu kündigen. Der neue Vertrag beginnt ohnehin erst nach der Kündigungsfrist und schließt somit nahtlos an Ihren alten Vertrag an.

Um eine zu Ihren Vorstellungen passende Kfz-Versicherung zu finden, vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote miteinander. Das brauchen Sie heute nicht mehr umständlich durch die Einholung von Angeboten machen. Stattdessen nutzen Sie einfach unseren Kfz-Tarifrechner und wählen aus der sich ergebenden Übersicht die Kfz-Versicherung aus, die zu Ihren Wünschen passt. Stellen Sie nun Ihre Versicherungsanfrage und warten Sie die Bestätigung ab. In den meisten Fällen erhalten Sie die Bestätigung der Kfz-Versicherung bereits nach wenigen Stunden per E-Mail oder als Dokument in Ihrem Kundenkonto.

Müssen Sie die Kfz-Versicherung bei Fahrzeugabgabe kündigen?

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug oder müssen Sie es verschrotten, wird es gleichzeitig abgemeldet. Nun erlischt die Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Dennoch ist es ratsam, gerade bei einer Veräußerung die Versicherung zusätzlich zu kündigen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass der Käufer auf Ihre Kosten einen Unfallschaden verursachen kann. Sie brauchen sich beim Verkauf natürlich nicht an die Versicherungsfristen halten. Stattdessen schicken Sie Ihrer Kfz-Versicherung einfach die Abmeldebescheinigung oder den Kaufvertrag zu und legen ein Anschreiben bei, in dem Sie auf den Verkauf und die Kündigung der Kfz-Versicherung hinweisen.

Bleibt das Fahrzeug in Ihrem Besitz, wird aber über die Winter- oder Sommermonate abgemeldet, genügt die Abmeldebescheinigung des Straßenverkehrsamts ebenfalls aus. Vorsicht ist nur geboten, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen betreiben. Hierbei kann es vorkommen, dass Ihre Kfz-Versicherung das ganze Jahr über läuft und nach den üblichen Fristen gekündigt werden muss. Während der Monate, in denen Sie den Wagen nicht benutzen, ist er allerdings weiterhin versichert.

Keine abweichenden Regelungen bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung

Die Vorgehensweise der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung unterscheidet sich übrigens nicht, wenn Sie statt einer reinen Haftpflichtversicherung die Teil- oder Vollkaskovariante gewählt haben. Die Kündigungsfrist beläuft sich stets auf einen Monat und der Vertrag endet in den meisten Fällen am 31. Dezember. Ihre Kündigung muss also auch bei der Vollkaskoversicherung Ende November bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein.

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