Kfz-Versicherung trotz Risikoeinstufung

Ein Auto soll neu versichert werden, Sie vergleichen verschiedene Tarife und finden schließlich die Kfz-Versicherung, die zu Ihnen passt. Doch anstelle der Versicherungsnummer erhalten Sie schlichtweg die Nachricht, dass »Ihr Vertrag aufgrund einer Risikoeinstufung nicht zustande kommen kann«. Und nun stehen Sie da. Was bedeutet das und warum kommt dieser Vertrag nicht zustande? Was sollen Sie nun machen? Dieser Beitrag befasst sich mit der Risikoeinstufung und gibt Ihnen Tipps, wie Sie trotz Gefährdungsfall zu einer Autoversicherung kommen – müssen.

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Was bedeutet die Risikoeinstufung?

Das Wort allein offenbart es schon. Aus einem oder aus mehreren Gründen stuft Sie eine Autoversicherung als Risiko ein. In diese Kategorie können gleich mehrere Kunden fallen und nicht immer sind Sie per se Schuld. Zuerst sollten Sie die möglichen Gründe kennen:

Wohnort – ja, Ihr Wohnort entscheidet mit über das Risiko. Hier geht es insbesondere um die Regionalklasse, die aussagt, wie hoch das allgemeine Schadensrisiko in Ihrer Region ist. Verursachten in der Vergangenheit diverse Fahrer Unfälle, werden Sie als möglicher Neukunde in Mithaftung genommen. Immerhin könnten auch Sie einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein. Je nach Versicherungstyp gilt jetzt die Risikoeinstufung. Wünschen Sie einzig eine Haftpflichtversicherung, werden sie überhaupt nicht abgelehnt. Anders sieht es bei den Kaskoversicherungen aus. Wurden in Ihrer Region in der jüngeren Vergangenheit Vandalismusschäden gemeldet und steht Ihr Fahrzeug frei zugänglich an der Straße, unterliegen Sie diesem erhöhten Risiko.
Fahrzeugtyp – auch der entscheidet mit über das Risiko, das die Versicherung eingeht, wenn Sie versichert werden. Hier gilt: Umso stärker das Fahrzeug und desto jünger der Fahrer, so höher ist das Risiko, dass ein Schaden entsteht oder gemeldet wird. Als Beispiel könnte der Ferrari bei einem 18-jährigen Fahrer gelten. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser die Kontrolle über den Wagen verliert, ist aufgrund seiner Unerfahrenheit wesentlich höher als bei einem deutlich älteren Fahrer.
Schufa – auch diese ist ein Risikogrund. Zeigt Ihre Bonitätsprüfung eindeutige Hinweise auf Schulden, darf die Versicherung Sie zwar nicht vollständig ablehnen, doch kann Ihnen ein bestimmter Tarif aufgrund des Risikos eines Zahlungsausfalls verwehrt werden.
Vorbelastung – an dieser Stelle treten alle Gründe ein, die mit anderen Versicherungen oder Vorverträgen in einem Zusammenhang stehen. Wurden Sie von Ihrer alten Autoversicherung aufgrund von Zahlungsausfällen gekündigt? Haben Sie regelmäßig Schäden an Ihre Kaskoversicherung gemeldet? Kam es bei einer privaten Versicherung, beispielsweise der Privathaftpflicht, zu einem versuchten Versicherungsbetrug? Versicherer informieren sich gegenseitig und in all diesen Fällen kann es sein, dass Sie Ihren gewünschten Tarif nicht ohne Einschränkungen erhalten.

Die Risikoeinstufung darf Ihnen jedoch niemals vollständig den Abschluss einer Kfz-Versicherung verwehren. Die Autoversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und Ihnen muss, mit sehr wenigen Einschränkungen, stets die Kfz-Haftpflicht im Minimaltarif angeboten werden. Einzig Kaskoversicherungen oder Haftpflichtversicherungen mit besonderen, über das Mindestmaß hinausgehenden Leistungen dürfen abgelehnt werden.

Risikoeinstufung – was tun?

In erster Linie heißt es für Sie, durchzuatmen und keine Panik zu bekommen. Denn selbst, wenn alle Stricke reißen, werden Sie eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto finden und müssen die fehlende Zulassung nicht fürchten. Grundsätzlich sollten Sie, sofern Ihnen die Ursache unklar ist, anfragen, warum Sie in diesem bestimmten Tarif abgelehnt werden. Denn wissen Sie den Grund, haben Sie die Möglichkeit, entsprechend zu handeln:

Schufa – gilt die Schufa als Ursache und verweigert Ihnen die Kfz-Versicherung eine Kaskoversicherung, können Sie hingehen und sich bereiterklären, den Jahresbetrag direkt zu bezahlen. Sie haben somit Ihre Verpflichtung erfüllt und können während dieses Versicherungsjahres nicht mehr in Verzug geraten. Zugleich hebeln Sie die Versicherung aus, denn gibt Sie das Zahlungsausfallrisiko als Grund an, nehmen Sie ihr den Wind aus den Segeln. Übrigens ist diese Variante günstig, da Sie einen Rabatt erhalten.
Schadenpotenzial - liegt der Grund der Absage in der erhöhten Schadensmeldung in Ihrer Region oder bezüglich Ihres Fahrzeugtypen, sind Ihnen ebenfalls nicht alle Hände gebunden. Hier gibt es Optionen:

- Anderer Tarif – in der Regel besteht schon ein massiver Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko. Es kann also sein, dass Ihnen die Teilkasko direkt bewilligt wird. Wünschen Sie dennoch den Vollkaskoschutz, können Sie hingehen und das Risiko vermindern.
- Abstellort – häufig liegt die Ablehnung am schlichten Abstellort des Fahrzeugs. Haben Sie die Möglichkeit, einen gesicherten Stellplatz zu wählen? Zwischen »am Straßenrand« und »Parkstreifen« liegen schon gewaltige Unterschiede. Carports, Garagen und Privatgrundstücke sind natürlich noch besser.
- Fahrer – vielleicht sind Sie hingegangen und haben in der Versicherungsanfrage nicht nur sich, sondern auch andere Fahrer angegeben. Bei sehr PS-starken Fahrzeugen kann es in der Kombination mit jungen Fahrern schon ein Problem geben. Schließen Sie andere Fahrer aus.

Schlechte Karten haben Sie bezüglich der Kaskoversicherungen, wenn Sie selbst schon einmal einen Versicherungsbetrug begangen haben oder bislang regelmäßig Schäden der Kaskoversicherung meldeten. Im ersten Fall sind Gesellschaften durchaus berechtigt, Sie auf den Pflichttarif zu verweisen und auch im zweiten Fall ist es schwierig, eine Kaskoversicherung zu erhalten. Doch auch hier gibt es eine Option:

Partner – es gibt keine Regelung, dass die Versicherung eines Fahrzeugs auf denjenigen laufen muss, der es anmeldet oder gekauft hat. Nicht umsonst versichern viele junge Fahrer ihre ersten Autos über die Eltern oder Großeltern, denn die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ist so wesentlich besser. Sie können notfalls das Auto auch über Ihren Partner anmelden. Warten Sie nur oder wählen Sie einen ähnlichen Tarif einer anderen Versicherungen, da es gut sein kann, dass das Kennzeichen aktuell vorgemerkt ist.

Risikoeinstufung dank Vorversicherung

Völlig unabhängig von Zahlungsverzügen, Risikofaktoren oder anderen Umständen ist die Risikoeinstufung aufgrund vorheriger Schadensmeldungen. Viele Autofahrer gehen zurecht davon aus, dass sie bei einer Kaskoversicherung jegliche Schäden der Kfz-Versicherung melden können. Nur werden diese von Autoversicherungen aufgezeichnet und durchaus an andere Gesellschaften weitergeben. Haben Sie also regelmäßig Glasschäden, Vandalismus, Lackschäden oder ähnliche Vorkommnisse gemeldet, gelten Sie bei einer Versicherung als »teurer Kunde«. Und das kann deutliche Auswirkungen haben, selbst, wenn Sie Ihren Verpflichtungen stets nachkamen:

Kündigung – nach jedem übernommenen Schaden kann Ihnen eine Kfz-Versicherung kündigen. Dies kann entweder vollständig geschehen oder aber mit dem Verweis, dass Sie in die Kfz-Haftpflicht gestuft werden können.
Wechsel der Kfz-Versicherung – der beste und günstigste Tarif nutzt Ihnen nichts, wenn die Gesellschaft einsehen kann, dass Sie diverse Schäden in den letzten Jahren gemeldet haben. Unfälle werden hier herausgenommen, sofern Sie nicht der Verursacher waren.

Und was sollen Sie tun? Grundsätzlich empfehlen Experten, bei der Nutzung einer Kaskoversicherung Vorsicht walten zu lassen und nicht jeden Schaden zu melden. Hier gibt es Regeln:

Bis Höhe Selbstbeteiligung – diese Schäden sollten gar nicht erst gemeldet werden. Sie müssen die Selbstbeteiligung ohnehin übernehmen, dennoch würden auch diese Schäden in die Akte aufgenommen werden.
Teilkasko – je nach Ihrem finanziellen Spielraum sollten Sie einfache Schäden bis zu 750,00 Euro nicht melden. Das heißt, Sie können einen Glasschaden mit notwendigem Scheibenaustausch oder einen massiven Hagelschaden melden. Den einfachen Steinschlag oder eine einzelne Delle hingegen nicht.
Vollkasko – hier erhöht sich der Betrag auf 1.000 – 1.500 Euro. Auch hier melden Sie möglichst nur größere Schäden an Ihrem Fahrzeug und regeln die Reparatur kleinerer Schadstellen auf eigene Kosten.

Ihr Vorteil ist einfach, dass Sie sich nicht selbst als teurer Versicherungsnehmer und somit als Risiko bei einer Versicherung empfehlen. Echte Verkehrsunfälle sind freilich von diesen Vorkehrungen ausgenommen.

Risiko eruieren, vergleichen, versichern

Eine Risikoeinstufung kann Ihnen niemals den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht verbieten, dennoch macht sie es schwerer, in eine der Kaskoversicherungen zu kommen. Dennoch bestehen hier gute Chancen auf einen Abschluss, wenn Sie den Risikogrund kennen und entsprechend handeln. Werden Sie in der Kaskoversicherung abgelehnt, weil Sie in der Vergangenheit häufig Schäden gemeldet haben, kann schon die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung dabei helfen, die Kfz-Versicherung trotz Risikoeinstufung zu erhalten.

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