Übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden?Übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden? – Alles, was Sie wissen müssen

Ein Motorschaden kann für Fahrzeughalter ein kostspieliges Problem sein, insbesondere wenn das Fahrzeug aus der Garantiezeit heraus ist. Viele Autofahrer fragen sich daher, ob ihre Vollkaskoversicherung in einem solchen Fall die Kosten übernimmt. Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer einfach, denn ob die Vollkasko für einen Motorschaden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Vollkasko einen Motorschaden übernimmt, welche Ausnahmen es gibt und welche Alternativen Sie haben, um sich gegen solche Schäden abzusichern.

Was deckt die Vollkaskoversicherung grundsätzlich ab?

Bevor wir uns mit der Frage befassen, ob ein Motorschaden von der Vollkasko gedeckt wird, sollten wir uns die allgemeinen Leistungen dieser Versicherung ansehen. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinausgeht. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, insbesondere bei:

  • Unfallschäden: Wenn der Fahrzeughalter selbst einen Unfall verursacht, übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug.
  • Vandalismus: Schäden durch mutwillige Beschädigung, wie zerkratzter Lack oder zerstörte Scheiben, werden ebenfalls übernommen.
  • Mutwillige Beschädigung: Wenn das Auto durch Dritte vorsätzlich beschädigt wird, springt die Vollkasko ein.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung und den Leistungen der Teilkasko (Schutz vor Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Wildunfällen usw.) bietet die Vollkasko einen umfassenden Schutz für das eigene Fahrzeug. Doch ob ein Motorschaden darunterfällt, hängt von bestimmten Bedingungen ab.

Übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden?

Ob die Vollkasko einen Motorschaden übernimmt, hängt maßgeblich von der Ursache des Schadens ab. Grundsätzlich sind Motorschäden durch Verschleiß, Materialermüdung oder mangelnde Wartung nicht durch die Vollkasko abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung springt in der Regel nur dann ein, wenn der Motorschaden durch äußere Einwirkungen oder Unfälle verursacht wurde.

Wann übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden?

  1. Unfallbedingter Motorschaden: Wenn der Motorschaden als Folge eines Unfalls entstanden ist, den der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat, übernimmt die Vollkasko die Kosten für die Reparatur des Motors. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Unfall so stark beschädigt wurde, dass der Motor betroffen ist.

  2. Vandalismus: Wird der Motor mutwillig durch Dritte beschädigt, zum Beispiel durch das Einfüllen von Fremdstoffen in den Tank, kann die Vollkasko für den Schaden aufkommen. Hier handelt es sich um einen von außen verursachten Schaden, der in den Schutz der Vollkasko fällt.

  3. Wildunfälle oder äußere Einwirkungen: Bei Schäden, die durch äußere Einflüsse wie einen Wildunfall oder herabfallende Gegenstände entstehen, kann die Vollkasko (oder teilweise auch die Teilkasko) greifen, wenn der Motor durch diese äußeren Umstände beschädigt wird.

Wann übernimmt die Vollkasko keinen Motorschaden?

In vielen Fällen wird ein Motorschaden jedoch nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen. Hier sind einige Beispiele, wann die Vollkasko nicht zahlt:

  • Verschleiß und Materialermüdung: Schäden am Motor, die durch normalen Verschleiß, Abnutzung oder mangelnde Wartung entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Dies sind sogenannte innere Betriebsschäden, die als Eigenverantwortung des Fahrzeughalters gelten.

  • Falsche Bedienung: Wenn der Motor durch falsche Bedienung, wie z. B. das Überdrehen des Motors, beschädigt wird, greift die Vollkasko in der Regel nicht. Auch das Fahren ohne ausreichendes Motoröl oder Kühlmittel gehört zu den Eigenverschuldungen, die nicht versichert sind.

  • Falschtanken: Sollte der Motor durch das Einfüllen von falschem Kraftstoff, wie z. B. Diesel statt Benzin, beschädigt werden, fällt dies unter Eigenverschulden und ist in der Regel nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Was sind Kaskoschäden und Betriebsschäden?

Versicherungen unterscheiden zwischen Kaskoschäden und Betriebsschäden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob ein Motorschaden von der Versicherung übernommen wird.

Kaskoschäden

Kaskoschäden sind Schäden, die durch plötzliche, unvorhersehbare äußere Einflüsse entstehen, wie zum Beispiel ein Unfall, ein Wildunfall oder Vandalismus. Diese Schäden sind in der Regel durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Wenn der Motorschaden also auf ein solches äußeres Ereignis zurückzuführen ist, wird die Versicherung die Kosten übernehmen.

Betriebsschäden

Betriebsschäden entstehen durch den normalen Gebrauch oder Verschleiß des Fahrzeugs. Dazu gehören Schäden, die durch mangelnde Wartung, falsche Bedienung oder Materialermüdung entstehen. Solche Schäden sind nicht durch die Vollkasko abgedeckt, da sie als Teil des normalen Fahrzeuggebrauchs betrachtet werden.

Welche Alternativen gibt es zur Absicherung von Motorschäden?

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie auch bei einem Motorschaden, der nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurde, abgesichert sind, gibt es einige Alternativen zur Vollkaskoversicherung.

1. Garantieversicherung

Eine Garantieversicherung bietet Schutz vor Materialfehlern und Verschleißschäden am Fahrzeug. Diese Art der Versicherung wird oft beim Kauf eines Neuwagens angeboten, kann aber auch für Gebrauchtwagen abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden ab, die durch technische Defekte oder den normalen Betrieb des Fahrzeugs entstehen.

2. Schutzbriefe

Ein Schutzbrief bietet zusätzliche Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppdienste und Mobilitätsgarantien, falls das Fahrzeug aufgrund eines Motorschadens liegen bleibt. Diese Versicherung deckt jedoch in der Regel nicht die Reparaturkosten des Motors selbst, sondern unterstützt bei den Kosten, die durch den Ausfall entstehen, wie Abschleppen oder ein Ersatzfahrzeug.

Praxisbeispiele: Wann zahlt die Vollkasko bei einem Motorschaden?

Beispiel 1: Unfallbedingter Motorschaden

Sie geraten aufgrund glatter Straßen ins Schleudern und prallen gegen einen Baum. Der Motor Ihres Fahrzeugs wird durch den Aufprall stark beschädigt. In diesem Fall übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten des Motors, da der Schaden durch einen Unfall verursacht wurde.

Beispiel 2: Falsches Tanken

Sie tanken versehentlich Diesel statt Benzin, was zu einem Motorschaden führt. In diesem Fall zahlt die Vollkasko nicht, da der Schaden durch Eigenverschulden verursacht wurde. Falsches Tanken wird nicht als von außen verursachter Schaden betrachtet.

Beispiel 3: Vandalismus

Unbekannte kippen Zucker in den Tank Ihres Fahrzeugs und beschädigen dadurch den Motor. Dies ist ein Fall von Vandalismus, und die Vollkasko würde für den Schaden aufkommen, da der Schaden mutwillig von Dritten verursacht wurde.

Tipps zur Vermeidung von Motorschäden

  • Regelmäßige Wartung: Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug regelmäßig gewartet wird. Überprüfen Sie den Ölstand, den Kühlmittelstand und den Zustand des Motors, um teuren Schäden vorzubeugen.
  • Schonende Fahrweise: Vermeiden Sie es, den Motor zu überlasten, indem Sie zu hochtourig fahren oder das Fahrzeug stark belasten.
  • Kraftstoff richtig tanken: Achten Sie immer darauf, den richtigen Kraftstoff zu verwenden, um Schäden durch falsches Tanken zu vermeiden.

Fazit: Übernimmt die Vollkasko einen Motorschaden?

Ob die Vollkasko einen Motorschaden übernimmt, hängt entscheidend von der Ursache des Schadens ab. Unfallbedingte Motorschäden und Schäden durch Vandalismus werden in der Regel abgedeckt, während Schäden durch Verschleiß, falsche Bedienung oder Eigenverschulden nicht unter den Schutz der Vollkasko fallen.

Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls über zusätzliche Garantieversicherungen oder Schutzbriefe nachzudenken, um sich umfassend gegen Motorschäden abzusichern.